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Allgemeine Geschäftsbedingungen der RIES PromoPrint AG

1. Allgemeines

1.a) Die RIES PromoPrint AG schliesst Verträge ausschließlich unter Einbeziehung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die nachstehenden AGB werden vom Käufer mit Erteilung des Auftrages bzw. Annahme der Ware anerkannt, selbst wenn in seinen Bestellformularen anders lautende Bedingungen angegeben worden sind. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.b) Die Erteilung eines Auftrages durch den Besteller schliesst dessen Anerkennung der AGB ein.

2. Offertwesen, Preise & technische Angaben

2.a) Unsere Offerten weisen eine Gültigkeit von 30 Arbeitstagen auf. 2.b) Bis zum Erhalt einer schriftlichen Auftragsbestätigung mit rechtsgültiger Unterschrift sind die Online-Preise als unverbindlich zu betrachten. 2.c) Muster bestellen wir direkt beim Hersteller. Diese werden grundsätzlich berechnet (Anzahl x Stückpreis + Versandkosten) und sind vom Umtausch oder Rücksendung ausgeschlossen. 2.d) Die auf unseren Internetseiten, in Prospekten und Katalogen oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen erhaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen, sind unverbindlich.

3. Lieferwesen, vom Käufer beschafftes Material & Mängelrüge

3.a) Auf ein Angebot bzw. eine Auftragsbestätigung zugesicherte Lieferfristen beginnen, sobald die schriftliche Auftragsklarheit vorliegt. Alle angegebenen Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Wir sind bemüht, die von uns angegebenen Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten. Die Überschreitung der Frist berechtigt den Käufer in keinem Fall zu Schadenersatzansprüchen. Geraten wir unverschuldet durch unsere Vorlieferanten in Lieferverzug, so ist uns eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren. 3.b) Die Lieferzeit betragen normalerweise 4 bis 5 Wochen nach Auftragsklarheit. 3.c) Teillieferungen kann der Käufer nicht ausschliessen. 3.d) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % behalten wir uns vor, da sie aus technischen Gründen unvermeidbar sind. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge. 3.e) Bis zu 3 % Ausschuss muss beim Werbedrucken gerechnet werden. Rechnungsabzug diesbezüglich ist nicht möglich. 3.f) Für Lieferung der Ware sind die Transportkosten im Preis nicht inbegriffen. Der Transport erfolgt mit der Schweizer Post. 3.g) Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen hat, ist uns frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität, Quantität). Auch wenn ein Auftrag vorgängig schriftlich zugesagt wurde, behalten wir uns bei Sichtung der angelieferten Ware vor, einen abschlägigen Druckentscheid zu fällen. 3.h) Den Käufer trifft die Obliegenheit, die von der RIES PromoPrint AG gelieferte Ware auf Mängel, auch im Fall der Weiterveräußerung zu prüfen, und etwaige Mängel unverzüglich, längstens innerhalb von 5 Arbeitstagen, schriftlich zu rügen.

4. Grafische Arbeiten, Reproduktionsrecht, Vorlagen und Werkzeuge

4.a) Der Druck aller uns zur Verfügung gestellten Vorlagen, Clichées, Daten etc., erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. 4.b) Für den Siebdruck benötigen wir reprofähige Vorlagen (Vektordaten und keine Pixeldaten) wie EPS, AI, oder CDR-Files. Ansonsten werden automatisch Kosten für die grafische Bearbeitung berechnet. 4.c) Die Festlegung der Farben erfolgt über die Pantone-Nummer. Branchenübliche Abweichungen im Farbton können vom Besteller nicht beanstandet werden. 4.d) Die durch uns erstellten Reproduktionsunterlagen und Werkzeuge (Sieb, Druckvorlagen, Prägeplatten etc.) bleiben Eigentum der RIES PromoPrint AG. 4.e) Der Besteller haftet selbst für übersehene Fehler bei den Korrekturen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

5. Gewährleistung

5.a) Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat die RIES PromoPrint AG - nach ihrer Wahl - unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Hat ein Teil der Lieferung Mängel, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Ware. 5.b) Ansprüche auf Wandlung des Kaufs oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. Ebenso sind die Ansprüche auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

6. Zahlungswesen & Eigentumsvorbehalt

6.a) Die Zahlung des Rechungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zu erfolgen. Bis zur vollständigen Bezahlung der Waren bleiben sie Eigentum der RIES PromoPrint AG. 6.b) Erstkunden beliefern wir grundsätzlich gegen Vorauskasse

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

7.a) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist für beide Parteien der Sitz der RIES PromoPrint AG.

8. Salvatorische Klausel

8.a) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen



(Stand: 01.07.2011)